Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Möglichkeit geben, ihre Interessen zu erarbeiten und zu artikulieren

Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Möglichkeit geben, ihre Interessen zu erarbeiten und zu artikulieren

Die Schleswig-Holsteinische Gemeindeordnung in § 47f legt fest, dass Kinder und Jugendliche bei Planungen, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden sollen.

Zum Arbeitskreis Moderation gehören Moderatorinnen und Moderatoren, die geeignete Beteiligungsformen entwickelt haben.
Dabei kann es sich je nach Aufgabenstellung um Planungswerkstätten, Kinderkonferenzen oder andere, auf die jeweilige Fragestellung zugeschnittene Formen der Beteiligung handeln, um den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben ihre Interessen zu erarbeiten und zu artikulieren.
Wenn sowohl die Interessen von Erwachsenen als auch die von Kindern berührt sind, muss die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen nicht grundsätzlich gesondert erfolgen.

 

Integrierte Veranstaltungskonzepte, die auf eine altersübergreifende Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugeschnitten sind können bei der Entwicklung von gemeinsamen Projekten, Vorhaben und Entscheidungen außerordentlich hilfreich sein.